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   BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82   

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BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82 (https://dejure.org/1982,606)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1982 - 7 B 67.82 (https://dejure.org/1982,606)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1982 - 7 B 67.82 (https://dejure.org/1982,606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilung des Lärms einer Sportstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 3 Abs 1; BImSchG § 4; BImSchG § 5 Nr 1
    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine Schießstandanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 155
  • DÖV 1982, 906
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82
    Hierbei sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Immissionsrichtwerte der Nr. 2.321 der TA Lärm nicht schematisch anzuwenden, sondern gegebenenfalls nach Maßgabe der sich an den tatsächlichen Verhältnissen orientierenden Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebiets zu korrigieren (vgl. BVerwGE 50, 49 [54 f.]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82
    Die Schutzwürdigkeit eines Gebietes bemißt sich nach dem, was dort planungsrechtlich zulässig ist; dies wiederum beurteilt sich in beplanten Gebieten nach den einschlägigen Festsetzungen des Bebauungsplans in Verbindung mit den Vorschriften der Baunutzungsverordnung; nur dort, wo die Festsetzungen eines Bebauungsplans im Hinblick auf die davon abweichende tatsächliche Bebauung "wegen Funktionslosigkeit" außer Kraft getreten sind, ist Maßstab für die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 34 BBauG die vorhandene Bebauung (vgl. BVerwGE 54, 5 [7 ff.]).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Folglich wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Beeinträchtigungen i.S. des § 906 Abs. 1 BGB Regelwerken wie der TA Lärm und einschlägigen VDI-Richtlinien in ähnlicher Weise indizielle Bedeutung beigemessen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18. Juni 1958 - V ZR 49/57 - NJW 1958, 1393; Urteil vom 29. Juni 1966 - V ZR 91.65 - BGHZ 46, 35 ; Urteil vom 16. Dezember 1977 - V ZR 91/75 - BGHZ 70, 102 ; Urteil vom 17. Dezember 1982 - V ZR 55/82 - NJW 1983, 751; vgl. auch Hagen, UPR 1985, 192 f.), wie dies in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Beurteilung der Erheblichkeit und Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen geschieht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1983 a.a.O. S. 68; Beschluß vom 6. August 1982 - 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155 = DÖV 1982, 906).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auf der anderen Seite stehen Immissionsschutz- und Bebauungsrecht in Wechselwirkung zueinander derart, daß die Schutzwürdigkeit eines Gebiets sich nach dem bemißt, was dort planungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155 = DÖV 1982, 906).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Der Begriff der erheblichen Belästigungen, vor denen das Immissionsschutzrecht (§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) und - speziell in bezug auf Sportlärm die Vorschrift des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG konkretisierend - die Sportanlagenlärmschutzverordnung die Nachbarschaft schützt, ist im Sinne einer Zumutbarkeitsschwelle baugebietsspezifisch zu definieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 = DVBl 1976, 214; Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 = NJW 1976, 1760; Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155 = DÖV 1982, 906; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = DVBl 1989, 463; Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 7 C 12.90 BVerwGE 88, 143 = DVBl 1991, 1151).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Das Bebauungsrecht als Bodenrecht bestimmt einerseits, welche Nutzungen - uch im Hinblick auf Beeinträchtigungen der Nachbarschaft - an bestimmten Standorten zulässig sind, andererseits, welchen Schutz vor Beeinträchtigungen andere Nutzungen, wie hier die Wohnnutzung, beanspruchen können (vgl. z.B. Beschluß des Senats vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155 = DÖV 1982, 906 = UPR 1983, 27 ).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

    Maßgeblich für die Schutzwürdigkeit ist nach Nr. 6.6 der TA Lärm 1998 in erster Linie die planungsrechtliche Einordnung des Gebiets (vgl. dazu auch BVerwG, B. v. 6.8.1982 - 7 B 67.82 -, DÖV 1982, 906, NVwZ 1983, 155).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit einer Wohnnutzung auf Nachbargrundstücken richten sich vielmehr danach, was aufgrund der materiell -baurechtlichen Situation billigerweise an Schutz erwartet werden darf (vgl. dazu BVerwGE 51, 15 ; 52, 122 ; 88, 143 ; Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 5).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 4 B 202.92

    Baugenehmigung für einen geplanten Umbau und Ausbau des Hauptspielfeldes eines

    Ob Veranstaltungen von Profifußballvereinen, wie etwa Spiele der ersten und zweiten Bundesliga, im Hinblick auf die von den Vereinen mitvertretenen kommerziellen und ökonomischen Interessen als "gewerbliche" Veranstaltungen zu qualifizieren sind, wie offenbar die Beschwerde meint, bedarf keiner näheren Klärung, weil weder dargetan noch ersichtlich ist, daß die Kläger in diesem Zusammenhang gegenüber Gewerbelärm stärker geschützt wären als gegenüber Freizeitlärm (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - DÖV 1982, 906).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 LB 29/04

    Vollständige Pflasterung eines Grundstücks zur Herstellung eines

    Denn die Frage, ob schutzwürdige Belange in noch zumutbarer oder schon unzumutbarer Weise von einer Maßnahme betroffen sind, ist nicht unter schematischer Anwendung der darin bestimmten Richtwerte, sondern nach Maßgabe der sich im Einzelfall ergebenden tatsächlichen Verhältnisse und Besonderheiten des Gebiets zu beantworten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.8.1982 - 7 B 67.82 -, NVwZ 1983, 155; Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 = NJW 1989, 1291, 1292 f.; Urt. v. 23.5.1991 - 7 C 19.90 -, BVerwGE 88, 210 = UPR 1991, 347 = BRS 52 Nr. 190).Die (Nicht-) Einhaltung solcher Richtwerte stellt mit anderen Worten lediglich eine Orientierungsmarke oder einen groben Anhalt dar, ist jedoch noch nicht mit der Lösung der anstehenden Frage gleichzusetzen, ob die durch das hier streitige Vorhaben hervorgerufenen Einwirkungen den Anliegern noch zugemutet werden können.
  • BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Dass der Verwaltungsgerichtshof die Darstellungen des Flächennutzungsplans bei der Festlegung der Zumutbarkeitsschwelle nicht für maßgeblich gehalten hat, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155); danach ist Maßstab der Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm im unbeplanten Innenbereich die vorhandene Bebauung (§ 34 BauGB), was die Beachtlichkeit von Darstellungen des Flächennutzungsplans ausschließt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19

    Anhörung bei Abweichung von Erstentscheidung im Wiederspruchsverfahren;

    Denn im Rahmen der hier allein in Rede stehenden Verletzung einer Schutzpflicht aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG kommt es für die Erheblichkeit von Immissionen weder auf die Einhaltung des für Vorsorgepflichten aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG maßgeblichen Stands der Technik noch auf die Kosten der Vermeidung für den Anlagenbetreiber, sondern - entsprechend der Zielrichtung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - auf die Empfindlichkeit der durch die Vorschriften dieses Gesetzes geschützten Rechtsgüter (BVerwG, Beschluss v. 6. August 1982 - 7 B 67.82 -, juris Rn. 2) und damit auf die Zumutbarkeit der Wirkungen auf die Betroffenen an.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88

    Immissionsschutz; nicht genehmigungsbedürftige Anlagen; Lärmschutzanordnung

  • BVerwG, 16.12.1992 - 4 B 204.92

    Baugenehmigung für einen geplanten Umbau und Ausbau des Hauptspielfeldes eines

  • VGH Bayern, 16.02.1987 - 14 B 85 A.3090

    Immissionsschutzrecht: Hinnehmbarkeit der von einem benachbarten Bolzplatz

  • VG Gelsenkirchen, 20.02.2014 - 5 K 1151/12

    Gebietsgewährleistungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Spedition; Mischgebiet;

  • VG Gelsenkirchen, 20.02.2014 - 5 K 1453/12

    Gebietsgewährleistungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Spedition; Mischgebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 10 S 3305/96

    Zur Zumutbarkeit von Lärm - hier: Straßenbaumaßnahmen im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1996 - 6 L 5539/94

    Abwehranspruch gegen Bolzplatz im Wohngebiet;; Bolzplatz; Abwehranspruch;

  • BVerwG, 29.03.1995 - 4 B 38.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Vorliegen eines

  • VG Cottbus, 09.02.2012 - 1 K 1008/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.12.1988 - 7 B 67/88

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung ; Untersagung eines

  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 5 K 1588/09

    Außenbereich, Gebot der Rücksichtnahme, Hochseilgarten, Klettergarten

  • VG München, 19.05.1998 - M 1 K 96.2081

    Aufhebung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Grüngutkompostieranlage;

  • VG Koblenz, 13.12.1982 - 1 K 349/81

    Immissionsrechtliche Genehmigung zur Änderung einer Schießstandanlage;

  • VGH Bayern, 24.09.1984 - 22 B 82 A.436
  • VG Berlin, 07.01.1983 - 13 A 497.80

    Klage eines Nachbarn auf Erlass einer Schließungsverfügung gegen eine

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